Pflegekarenzgeld (NEU ab 1.1.2014)

Im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs oder zur Entlastung einer pflegenden Person für eine bestimmte Zeit, besteht ab 1.1.2014 die Möglichkeit  Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzung für den Bezug der Pflegekarenzgeldes ist entweder in einem Dienstverhältnis zu stehen oder als arbeitslos gemeldet zu sein. Weiters muss Pflegestufe 3 bzw. bei Kindern oder Demenzerkrankungen Pflegestufe 1 vorliegen. Ausbezahlt wird dieses Pflegekarenzgeld für max. 3 Monate im Ausmaß vom Stempelgeld bzw. 55 % des letzten Nettogehaltes vom Bundessozialamt.
Weitere Informationen und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie beim AMS Lienz. Tel. 04852/64555 oder unter folgendem Link:
Pflegekarenz